Entscheid der Anwaltskommission vom 16. Oktober 2014 (AVV.2014.22). Sachverhalt 1. […] Mit Mitteilung vom 5. März 2014 teilte die beanzeigte Anwältin dem Bezirksgericht die Vertretung einer Prozesspartei mit. Im Anschluss habe das Bezirksgericht zwei Schreiben an die beanzeigte Anwältin geschickt. Diese seien mit dem Vermerk "Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden" von der Post zurückgeschickt worden. Bei ihren Briefen hätten sie die von 412 Anwaltskommission 2014