Grundsätzlich geht es um die Ausbildung des Kandidierenden in denjenigen Bereichen (und Tätigkeiten), welche üblicherweise später das Betätigungsfeld des Anwaltes bilden. Während die Bereiche Zivil- und Strafrecht sowie Schuldbetreibungsrecht vor allem an den Bezirksgerichten und teilweise am Obergericht vermittelt werden können, steht bei den Spezialverwaltungsgerichten und in der kantonalen Verwaltung (i.d.R. in den Rechtsdiensten der Departemente oder Abteilungen) vermehrt das (kantonale) Verwaltungsrecht im Vordergrund. Beim Anwalt 2012 Anwaltsrecht 35