3.2 […] 3.3 Abgesehen von der Kenntnis der aargauischen Besonderheiten soll aber der Kandidierende generell in seiner Praktikumszeit möglichst gut auf die nach dem Erwerb des Anwaltspatentes (sowie dem anschliessenden Registereintrag) mögliche selbständige Anwaltstätigkeit vorbereitet werden. Daher auch die Betonung der notwendigen praktischen, juristischen Tätigkeit. Grundsätzlich geht es um die Ausbildung des Kandidierenden in denjenigen Bereichen (und Tätigkeiten), welche üblicherweise später das Betätigungsfeld des Anwaltes bilden.