36 Obergericht 2012 - humanitäres Völkerrecht - Recht internationaler Organisationen - Staatsvertragsrecht. 4.2 Sowohl die durch den Gesuchsteller ausgeführten konkreten Tätigkeiten (Bereich "Aufgaben und Kompetenzen" gemäss Stellenbeschrieb) wie auch die Rechtsbereiche, in welchen er tätig war, erfüllen die Anforderungen gemäss den Ziff. 3.2 und 3.3 oben nicht oder nur teilweise. Die Praktikumstätigkeit in der Sektion Völkerrecht betraf zu grossen Teilen nicht das für einen Anwalt übliche Betätigungsfeld.