Nachdem sich die ganze Angelegenheit bereits sehr lange dahingezogen hat, hätte die beanzeigte Anwältin umgehend auf dieses Schreiben reagieren und ihrer Klientin die gestellten Fragen beantworten bzw. mit ihr die Sache klären müssen. Mit ihrer unterlassenen Reaktion hat sie ihre Klientin weiter im Ungewissen gelassen und das Vertrauen vollständig zerstört. Bei einer anderen Reaktion der beanzeigten Anwältin hätte wohl die vorliegende Anzeige vermieden werden kön-