einverstanden und eine Anzeige gegen sie eingereicht hat. Ausschlaggebend für die Anzeige dürfte aber insbesondere auch das Nichtreagieren der beanzeigten Anwältin auf das Schreiben der Anzeigerin vom (…) gewesen sein, auf welches die beanzeigte Anwältin nach eigenen Aussagen nicht geantwortet und lediglich die Kündigung des Mandats durch die Anzeigerin abgewartet hat. Nachdem sich die ganze Angelegenheit bereits sehr lange dahingezogen hat, hätte die beanzeigte Anwältin umgehend auf dieses Schreiben reagieren und ihrer Klientin die gestellten Fragen beantworten bzw. mit ihr die Sache klären müssen.