Erst eine solche Mandatsführung stärkt das Vertrauen in einen Anwalt bzw. eine Anwältin und zeigt dem Klienten bzw. der Klientin auf, dass der Anwalt bzw. die Anwältin das Mandat ernst nimmt und alles unternimmt, um dieses beförderlich zu behandeln. Die beanzeigte Anwältin konnte aber, auch nach Aufforderung durch die Anwaltskommission, zur Untermauerung ihrer Behauptungen bezüglich der geführten Telefongespräche keine Handnotizen o.ä. einreichen. Im beigezogenen Klientendossier befanden sich ebenfalls keine entsprechende Hinweise.