Um die Anzeigerin bei einer allfälligen Nachfrage jederzeit über ihre Aktivitäten und den Inhalt der geführten Telefongespräche zuverlässig informieren zu können, wäre ein lückenloses Festhalten dieser in Schriftform unabdingbar gewesen. Erst eine solche Mandatsführung stärkt das Vertrauen in einen Anwalt bzw. eine Anwältin und zeigt dem Klienten bzw. der Klientin auf, dass der Anwalt bzw. die Anwältin das Mandat ernst nimmt und alles unternimmt, um dieses beförderlich zu behandeln.