lediglich in der […]-Strategie ausdrücklich enthalten. Prozessierende anwaltliche Tätigkeit auch im Bereich des Privatrechts, und insbesondere im Bereich des Familienrechts, für alle sozial Benachteiligten lässt sich aber nicht mehr unter den restriktiv verstandenen Stiftungszweck gemäss Stiftungsstatut, der mit den Beispielen zwischenkirchliche Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Diakonie, Flüchtlingshilfe und Katastrophenhilfe konkretisiert wird, subsumieren.