ten - beratend in alltagsrechtlichen Fragen - prozessierend ausschliesslich in öffentlichrechtlichen, insbesondere Verwaltungsverfahren für sozial Benachteiligte konnten (soweit für den Registereintrag relevant) noch im weitesten Sinne als durch den Zweck gemäss Stiftungsstatut (namentlich die Flüchtlingshilfe) abgedeckt betrachtet werden. Dies, weil gemäss Gesuch die prozessierende Tätigkeit im Bereich des Zivilrechts ausdrücklich ausgeschlossen wurde und sich nur auf öffentlichrechtliche Verfahren beziehen sollte.