Risiken, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, abzuschliessen. Die Versicherungssumme muss mindestens eine Million Franken pro Jahr betragen. Anstelle der Haftpflichtversicherung können andere, gleichwertige Sicherheiten erbracht werden. Unabhängig von der Frage, welche Vertragsverhältnisse entstehen, wenn ein von einer Anwalts-AG angestellter Anwalt anwaltlich tätig wird (vgl. DE VRIES REILINGH JEANINE, HOHENAUER FABIEN, a.a.O, Ziff. C 2. b, S. 693; HANDSCHIN LUKAS, a.a.O, Ziff. II.2, S. 260), ist sicherzustellen, dass für Fehler eines angestellten Anwalts eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, die den oben genannten Voraussetzungen entspricht.