Wie bereits dargelegt, bleibt auch ein von einer Anwalts-AG angestellter Anwalt unter der disziplinarischen Aufsicht der Aufsichtsbehörden. Die disziplinarische Verantwortung ist deshalb ohne weiteres sichergestellt. Soweit unter der Berufsausübung in eigener Verantwortung auch die finanzielle Verantwortung zu verstehen ist, kann 48 Obergericht 2009