sationsreglements). Danach ist die Vollmacht der mandatsverantwortlichen Angestellten der zu gründenden "X. Rechtsanwälte AG" nicht beschränkt, womit diesen die notwendige Unabhängigkeit vom Verwaltungsrat zukommt. Die Vollmacht für die nicht mandatsverantwortlichen Angestellten steht unter dem Vorbehalt der Weisungen des Mandatsverantwortlichen, was auch diese vor dem Einfluss des Verwaltungsrates schützt. 3.1.3. (…) 3.2. Verlustschein Gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. c kann ein Anwalt nur dann ins Anwaltsregister eingetragen werden beziehungsweise darin verbleiben (Art. 9 BGFA), wenn gegen ihn keine Verlustscheine bestehen.