12 Rz 32). Schliesslich wird der unzulässige Einfluss des Verwaltungsrates in mandatsbezogenen Geschäften dadurch verhindert, dass "im Rahmen der Beratung und Vertretung von Klienten (…) alle Partner und alle juristischen Mitarbeiter Einzelunterschrift gemäss Vollmacht in Anhang 2" des Organisationsreglements haben (Ziff. 5.1 des Organi- 46 Obergericht 2009