3.3 Abs. 2 lit. r des Organisationsreglements). Die Grundsätze der Mandatsübernahme sind im Anhang 1 lit. A zum Organisationsreglement festgehalten. Danach entscheidet grundsätzlich jeder Gesellschafter in eigener Verantwortung darüber, ob 2009 Anwaltsrecht 45