a - c, bei der Umformulierung wurde offenbar die Nummerierung nicht durchgängig angepasst) genannt: Erwerber übt keine aktive Tätigkeit in der Gesellschaft aus (Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck) Fernhalten von Erwerbern, die Konkurrenzunternehmen betreiben bzw. daran beteiligt oder dort angestellt sind (Selbständigkeit) Erwerb / Halten von Aktien im eigenen Namen, aber im Interesse Dritter (Gesellschaftszweck und Selbständigkeit).