waltstätigkeit im Monopolbereich von der zu gründenden "X. Rechtsanwälte AG" anstellen lassen. In einem zweiten Schritt (Ziff. 4) gilt es zu abzuklären, ob sich aus der angestrebten Organisationsform der "X. Rechtsanwälte AG" Berufsregelverletzungen ergeben würden. 3. Löschungsgrund Gemäss Art. 9 BGFA werden Anwälte, die eine der Voraussetzungen für den Registereintrag nicht mehr erfüllen, im Register gelöscht. […] Unter den persönlichen Voraussetzungen können von einer allfälligen Umwandlung einer Anwaltskanzlei in eine Aktiengesellschaft nur das Fehlen von Verlustscheinen (Art. 8 Abs. 1 lit.