Der Kanzleimitarbeiter führt dazu aus, die Fälle seien in einem grossen Gestell übersichtlich und nach Ablauf der Fristen eingeordnet worden, wobei er und der beanzeigte Anwalt die gerade aktuellen Fristen wie Beru- fungs- und andere Verwirkungsfristen täglich überwacht hätten. Zudem seien die wesentlichen Fristen in der Wochenagenda eingetragen worden. Er selber habe die erledigten und bereit liegenden Briefe jeweils auf die Post gebracht. 3.1.2.