Anwalt gar nicht erbringen können. Es darf kein Nachweis verlangt werden, dass jede künftige Beeinträchtigung der Unabhängigkeit ausgeschlossen ist. Hingegen hat jeder Anwalt bei späterem Auftreten einer fragwürdigen oder kritischen Situation bezüglich Unabhängigkeit und Interessenkollision im Zweifelsfall die Mandatsübernahme eher abzulehnen, ansonsten er Gefahr läuft, gegen die Berufsre- 2007 Zivilprozessrecht 49