Es liegen demnach erschwerende Umstände vor, weshalb der beanzeigte Anwalt mit seinem Verhalten die Berufsregel von Art. 12 lit. a BGFA verletzt hat. 46 Obergericht / Handelsgericht 2007 9 Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA Registereintrag: Voraussetzungen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit bei Tätigkeit im Anstellungsverhältnis neben der Anwaltstätigkeit Entscheid der Anwaltskommission vom 26. Juni 2007 i.S. S. P. Aus den Erwägungen