Das Verwaltungsgericht hat schliesslich mit Entscheid vom 6. Juni 2006 den Umgebungsplan für die Umgebungsgestaltung auf den Parzellen 4289 und 4290 mit einer Änderung betreffend die Stützmauer (diese muss gemäss Entscheid zurückversetzt werden) genehmigt. 2007 Zivilprozessrecht 53