3.2. 3.2.1. Gegenstand des vom beanzeigten Anwalt beurkundeten Kaufvertrages vom 14. Dezember 2001 war das Kaufsobjekt „Grundbuch E. Nr. 3604, Kat. Plan 44, Parzelle 4291. Im Kaufpreis von Fr. 629'000.-- waren der Kaufpreis für die Parzelle 4291 und das schlüsselfertige Wohnhaus sowie die Garage enthalten. Des Weiteren wurde im Kaufvertrag unter der Rubrik „Dienstbarkeiten und Grundlasten“ ein Näherbaurecht mit Parz. 4290 und ein Grenzbaurecht mit Parz. 4292 vereinbart.