3.2. Gemäss Stellenbeschreibung bezogen sich nur rund 20 % der Tätigkeit der Gesuchstellerin effektiv auf eigentliche juristische, praktische Tätigkeiten im oben in Ziff. 2.4 geschilderten Sinn, nämlich die juristischen Abklärungen und die Mitarbeit bei Stellungnahmen sowie die Beratung im Zusammenhang mit Konfliktbearbeitung. Allerdings wird der forensisch tätige Anwalt, wenn überhaupt, nur selten mit Fällen aus dem Tätigkeitsbereich der EKR konfrontiert sein. Für die Vorbereitung der Anwaltstätigkeit wenig bis gar nichts beitragen kann das Nachführen der Zeitungsdokumentation und die Teilnahme an Team- und anderen Sitzungen.