recht im Vordergrund. Beim Anwalt wiederum, und zwar sowohl beim aargauischen wie auch beim ausserkantonalen, sind all diese Bereiche als Betätigungsfeld denkbar, je nach Ausrichtung der Tätigkeit des jeweiligen Anwaltes. Immer aber geht es darum, die Anforderungen an die Tätigkeit des Anwaltes, sei es aus seiner eigenen Sicht, sei es aus Sicht der „Gegenseite“, eben des Gerichts oder der Verwaltung, zu vermitteln. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat nun gemäss ihrem Antrag ein einjähriges Praktikum bei der Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) absolviert. […]