tinnen und Anwälte vor dem Erwerb des Anwaltspatentes mit dem Prozessrecht, mit der täglichen Arbeit des (forensisch tätigen) Anwaltes, vertraut zu machen. Der Umstand, dass gemäss aargauischem Recht mindestens 6 Monate der verlangten total 12 Monate Praktikum bei einem aargauischen Bezirksgericht, dem Obergericht oder einem im Aargau registrierten Anwalt zu absolvieren sind, zeigt auf, dass die Vermittlung des aargauischen Prozessrechts während der Ausbildung im Vordergrund stehen soll.