2. 2.1. […] 2.2. Hintergrund der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzung der praktischen, juristischen Ausbildung für den Erwerb des Anwaltspatentes (und den späteren Registereintrag, vgl. Art. 7 BGFA) ist zweifellos der Schutz des Publikums. So hält beispielsweise Schiller fest, die wohl wichtigste Anforderung an den Anwalt sei die Fachkompetenz (K. SCHILLER, Funktion des Anwalts im Rechtsstaat, in: H. NA- TER [Hrsg.], Professional Legal Services: Vom Monopol zum Wettbewerb, Zürich 2000, S. 165).