Die inkriminierte Handlung muss das vom Gesetzgeber geschützte Vertrauen in den Anwaltsberuf tangieren, um eine Auswirkung auf den Registereintrag entfalten zu können. Verurteilungen wegen Vermögensdelikten sind mit dem Anwaltsberuf klar nicht vereinbar sind, weil sich Anwälte regelmässig eine Inkassovollmacht erteilen lassen und in einem solchen Fall keine oder zu wenig Gewähr für die vorausgesetzte Einhaltung der Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung und Herausgabe anvertrauter Vermögenswerte bieten würden (Art. 12 Abs. 1 lit. h BGFA). Demgegenüber wird eine „simple“ Geschwindigkeitsübertretung in der Regel nicht relevant sein (L. W. VALLONI / M. C. STEINEGGER, Bundesgesetz über die