In der Verfügung vom 28. Mai 2004 wies die Anwaltskommission nochmals auf die vorliegend zentralen Punkte hin. Sie betonte insbesondere die Wichtigkeit der Ausgestaltung des Ange- stellten-Arbeitsverhältnisses sowie die im Hinblick auf die selbständige Tätigkeit getroffenen organisatorischen Vorkehrungen. Abschliessend setzte sie dem Gesuchsteller Frist, zu den angesprochenen Punkten, d.h. zur Frage seiner Unabhängigkeit, zur Weiterführung seines Anstellungsverhältnisses und einer allfälligen Löschung im Anwaltsregister Stellung zu nehmen. b) [...] 2004 Zivilprozessrecht 65