b bis j dieser Bestimmung enthaltenen Konkretisierungen mitzuberücksichtigen sind. Die Sorgfaltspflichten des Anwaltes beinhalten nicht nur Gesetzeskenntnisse sowie Kenntnisse der Judikatur und Literatur, er muss auch Instruktionsgespräche und Prozesse führen sowie dabei Rechtsprobleme erkennen und seine Rechtskenntnisse anwenden können. Der Klient darf vom Anwalt besondere Zuverlässigkeit erwarten, wobei "gewisse menschliche Unvollkommenheiten" toleriert werden. Das Mass der geforderten Sorgfalt bestimmt sich nach dem Durchschnittsverhalten, gemessen an Personen der gleichen Berufsgruppe in der gleichen Situation.