Ausserdem wurde der beanzeigte Anwalt ausdrücklich ermächtigt, bei ihm eingegangene Zahlungen zu verrechnen. B. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2002 wandte sich der Anzeiger an die Anwaltskommission und führte aus, der beanzeigte Anwalt habe eine Überweisung auf sein Konto als Fehler der Helsana be- 2003 Zivilprozessrecht 69